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Allgemeine  Hinweise

​

Das

sollten

Sie beachten

Warten Sie nicht zu lange...

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Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine: Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine Gültigkeit von 28 Tagen. Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine Gültigkeit. 28 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten gleich sofort bei uns anrufen, wir sind an fünf Tagen in der Woche an folgenden Öffnungszeiten für Sie da.

Absagen

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Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie darum, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung.

Nicht rechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß § 252 und §§ 611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen können.

 

Öffnungszeiten:

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Montag:        07.30-18.00

Dienstag:      07.00-16.00

Mittwoch:     07.30-17.00

Donnerstag  07.00-16.00

Freitag           07.00-13.00

(nach Vereinbarung)

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Notwendige Zuzahlungen

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Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Krankenkassenmitglieder gesetzlicher Kassen 10,00 €. Darüber hinaus zahlen Sie für jede Behandlung 10 % des Rezeptwertes.

 

HINWEIS: Die Zuzahlungsbefreiung muss bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12. gültig.

Unterbrechungen

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Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 21 Tagen führt dazu, dass wir die Verordnung leider abbrechen müssen.

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